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HessenKleine AnfrageSPD

❓ Wissenschaftliche Dienste an obersten Gerichten

10. Mai 2019Dokument 20/608 · WP 20Hessen
Gerald Kummer, Karina Fissmann, Heike Hofmann, Sabine Waschke
wissenschaftliche Diensteoberste GerichteRechtsanwälteSpezialisierungJustiz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Idee, an obersten Gerichten wissenschaftliche Dienste einzurichten, um den Wissensvorsprung der Exekutive gegenüber der Legislative zu verringern. Die Fragesteller stellen die Frage, ob eine solche Einrichtung zur Verbesserung der Rechtsprechung beitragen könnte.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die obersten Gerichte in Hessen sowie die Rechtsanwälte, die sich zunehmend spezialisieren.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Problematik der Spezialisierung von Rechtsanwälten kennt und ob sie Lösungen in Form eines wissenschaftlichen Dienstes an den obersten Gerichten in Betracht zieht.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie die Problematik kennt, jedoch die Einrichtung eines wissenschaftlichen Dienstes als nicht erforderlich erachtet. Sie verweist auf bestehende Regelungen zur Spezialisierung der Gerichte und die Möglichkeit, Sachverständigengutachten einzuholen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Spezialisierung der Anwaltschaft die Justiz herausfordert. Die Landesregierung hat keine Kosten für einen wissenschaftlichen Dienst berechnet, da sie dessen Notwendigkeit nicht sieht. Die Antwort wurde am 27. Juni 2019 gegeben.

Quelle: Hessen, Dokument 20/608, Wahlperiode 20, eingereicht 10. Mai 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.