❓ Einhaltung der Impfreihenfolge
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Einhaltung der Impfreihenfolge bei der Corona-Impfung in Hessen. Der Fragesteller hinterfragt, ob die Einsatzbefehle zum Aufbau der Impfzentren ausreichend Regelungen zur Vermeidung von Impfdrängelei enthielten und welche Maßnahmen ergriffen wurden, um die Priorisierung einzuhalten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, insbesondere die vulnerablen Gruppen, die gemäß der Impfpriorisierung zuerst geimpft werden sollten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Impfpriorität, darunter die Anzahl der Personen ohne Impfpriorität, die einen Impftermin vereinbart haben, und die Maßnahmen zur Vermeidung von Impfdrängelei.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass keine Zahlen zu Personen ohne Impfpriorität vorliegen, die einen Impftermin vereinbart haben. Impfzentren waren verpflichtet, die Priorisierung einzuhalten. Fälle von Impfdrängelei wurden vereinzelt gemeldet, jedoch sind keine spezifischen Zahlen bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller heben hervor, dass die Impfpriorisierung im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes festgelegt wurde. Die Landesregierung hat Maßnahmen ergriffen, um die Einhaltung der Priorisierung sicherzustellen. Es wird betont, dass die Impfzentren die Impfberechtigung vor der Impfung überprüfen mussten.