❓ Dokument 20/6110
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Fortschritte bei der Einführung eines elektronischen Baugenehmigungsverfahrens in Hessen. Die Fragesteller weisen auf die Herausforderungen und Verzögerungen hin, die bei der Digitalisierung des Baugenehmigungsprozesses bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Kommunen, die Bauaufsichtsbehörden sowie die Antragsteller von Bauvorhaben.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur aktuellen Umsetzung des elektronischen Verfahrens, zu den bereitstehenden Modulen des 'Hessenstandards' und zur Zeitplanung für die Einführung eines Online-Portals gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass die Einführung des elektronischen Verfahrens fortgeschritten ist, jedoch Verzögerungen aufgrund der Pandemie und technischer Herausforderungen bestehen. Der Hessenstandard soll bis Ende 2022 bereitstehen.
⚡ Einordnung
Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung, jedoch gibt es Bedenken hinsichtlich der Umsetzung und der Einhaltung des Zeitplans. Kommunen wie Oberursel und Frankfurt sind bereits aktiv, während andere noch hinterherhinken.