Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Schulentwicklungsplanung in der Wetterau

7. Juli 2021Dokument 20/6120 · WP 20Hessen
Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn
SchulentwicklungsplanungWetterauSchulträgerHessisches SchulgesetzBildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Schulentwicklungsplanung im Wetteraukreis, insbesondere die Probleme und Herausforderungen, die mit der Entwicklung der John-F.-Kennedy-Schule in Bad Vilbel verbunden sind. Es wird auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erstellung und Fortschreibung von Schulentwicklungsplänen gemäß dem Hessischen Schulgesetz eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Schülerinnen und Schüler der John-F.-Kennedy-Schule, die Schulträger im Wetteraukreis sowie die zuständigen Behörden und die Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Meinung des Landrats teilt, dass Schulentwicklungspläne ineffektiv sind, welche Möglichkeiten die Landesregierung hat, um die kommunalen Stellen zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen zu bewegen, und ob die Genehmigung eines Schulentwicklungsplans erlöschen kann.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Erstellung von Schulentwicklungsplänen Aufgabe des Schulträgers ist und dass die Aussagen der Fragesteller nicht bekannt sind. Zudem wird klargestellt, dass die Genehmigung eines Schulentwicklungsplans so lange gültig ist, bis sie durch eine Fortschreibung ersetzt wird.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Schulentwicklungspläne als sinnlos erachtet werden, was die Landesregierung nicht bestätigt. Es wird auf die gesetzlichen Verpflichtungen zur Überprüfung der Schulentwicklungspläne verwiesen, und die Landesregierung betont, dass die Aufsicht über die Schulträger im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung erfolgt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6120, Wahlperiode 20, eingereicht 7. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.