❓ Dokument 20/613
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm (Die Linke) thematisiert die Verfügbarkeit von Einrichtungen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen in Hessen. Sie fragt nach der Datengrundlage und der Wahrnehmung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bezüglich der angegebenen Zahlen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind ungewollt Schwangere in Hessen sowie die Einrichtungen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Datengrundlage der angegebenen Zahlen, zur Wahrnehmung der Beratungsstellen und zu den Informationswegen für Schwangere gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung verweist auf fehlende Rechtsgrundlagen für länderspezifische Statistiken und erklärt, dass die Daten auf einer Liste basieren, die aufgrund der Kostenerstattungspflicht erstellt wurde. Es gibt keine konkreten Zahlen zu den Fragen 6 bis 9.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die Diskrepanz zwischen den offiziellen Zahlen und der Wahrnehmung der Beratungsstellen. Dies könnte auf eine unzureichende Versorgung hinweisen und ist politisch relevant für die Diskussion um den Zugang zu medizinischen Dienstleistungen.