❓ Dokument 20/614
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Rolle von Ärztinnen und Ärzten als staatlich anerkannte Beratungsstellen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz in Hessen thematisiert. Es werden Fragen zu den aktuellen Zahlen, Voraussetzungen und Verteilungen der Beratungsstellen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind schwangere Frauen, Ärztinnen und Ärzte sowie Beratungsstellen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Informationen zu den prozentualen Anteilen, Voraussetzungen für die Anerkennung als Beratungsstelle und zur Verteilung der Beratungsstellen nach Trägerschaft angefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung geben an, dass der prozentuale Anteil von anerkannten Ärztinnen und Ärzten aktuell 14,25% beträgt. Es werden spezifische Voraussetzungen für die Anerkennung als Beratungsstelle genannt, sowie die Verteilung der Beratungsstellen und die Anzahl der durchgeführten Schwangerschaftskonfliktberatungen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten beleuchten die aktuelle Situation der Schwangerschaftskonfliktberatung in Hessen und zeigen, dass die Mehrheit der Beratungen durch freie und kommunale Träger erfolgt. Dies könnte Auswirkungen auf die zukünftige Gestaltung der Beratungsangebote haben.