❓ Integrierter Bachelor-Abschluss für Studierende der Rechtswissenschaften
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit der Möglichkeit, einen integrierten Bachelor-Abschluss für Studierende der Rechtswissenschaften in Hessen einzuführen. Die Fragesteller argumentieren, dass ein solcher Abschluss den Prüfungsdruck verringern und den Studierenden eine bessere berufliche Perspektive bieten könnte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Rechtswissenschaften an hessischen Hochschulen sowie die Hochschulen selbst.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie die Landesregierung zur Implementierung eines integrierten Bachelor-Abschlusses steht, welche Vor- und Nachteile sie sieht und ob sie plant, sich im Bundesrat für eine solche Regelung einzusetzen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung begrüßt Überlegungen zur Einführung eines Bachelor-Abschlusses im Jurastudium. Sie weist darauf hin, dass Hochschulen bereits jetzt Abschlüsse verleihen können und sieht die Verantwortung für die Entwicklung von Modellen bei den Universitäten. Konkrete Antworten auf die Fragen der Fragesteller wurden gegeben, jedoch ohne definitive Zusagen.
⚡ Einordnung
Die Landesregierung betont, dass die Hochschulen selbstständig über Studiengänge entscheiden können. Es wird auf die Möglichkeit hingewiesen, dass ein Bachelor-Abschluss die internationale Mobilität der Absolventen erleichtern könnte. Zudem wird erwähnt, dass Beratungsangebote für Studierende, die die erste Staatsprüfung nicht bestehen, existieren.