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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Zukünftige Ausgestaltung der Interaktion zwischen dem Hessischen Kultusministerium und der Organisation Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion e.V.

16. Juli 2021Dokument 20/6159 · WP 20Hessen
Heiko Scholz, Dr. Frank Grobe, Arno Enners, Dimitri Schulz
ReligionsunterrichtDITIBHessisches KultusministeriumKooperationsvereinbarungGerichtsurteil
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Interaktion zwischen dem Hessischen Kultusministerium und der Organisation DITIB im Kontext des islamischen Religionsunterrichts an hessischen Schulen. Es wird auf ein Gerichtsurteil verwiesen, das die Aussetzung der Zusammenarbeit als rechtswidrig einstuft.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind das Hessische Kultusministerium, die Organisation DITIB sowie die Schülerinnen und Schüler an hessischen Schulen, die islamischen Religionsunterricht erhalten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die formelle und materielle Angemessenheit der Pressemitteilung zur Aussetzung der Zusammenarbeit überprüft hat, welche Organisationseinheiten involviert waren und ob es ähnliche Fälle in der Vergangenheit gab.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die Pressemitteilung keine rechtswirksame Aussetzung der Zusammenarbeit darstellt und verweist auf die Möglichkeit, gegen das Gerichtsurteil Berufung einzulegen. Es wird betont, dass DITIB über die Vorgehensweise informiert wurde.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller behaupten, dass das Hessische Kultusministerium die Zusammenarbeit mit DITIB rechtswidrig ausgesetzt hat. Die Landesregierung stellt klar, dass die Pressemitteilung lediglich informativen Charakter hatte und keine rechtlichen Auswirkungen hatte. Das Gerichtsurteil hat noch keine Rechtskraft.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6159, Wahlperiode 20, eingereicht 16. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.