❓ Dokument 20/6161
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Öffentlichkeitsarbeit des Hessischen Ministers für Soziales und Integration, Kai Klose, thematisiert, insbesondere die Verleihung des E-Health-Awards kurz vor der Bundestagswahl. Die Fragesteller möchten wissen, ob diese Maßnahme gegen die Grundsätze des Bundesverfassungsgerichts zur Neutralität der Öffentlichkeitsarbeit verstößt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Wählerinnen und Wähler in Hessen sowie die Organisationen, die am E-Health-Award teilnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Preisverleihung als verfassungsgemäß erachtet und welche Gründe dafür sprechen. Zudem wird nach den Kosten und der Einbeziehung des Hessischen Landtags gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung ist der Meinung, dass die Preisverleihung nicht gegen die Grundsätze des BVerfG verstößt, da sie nicht parteipolitisch ist und die Wählerinnen und Wähler nicht unter Druck gesetzt werden. Der E-Health-Award wurde 2021 zum ersten Mal verliehen, nachdem er 2020 aufgrund der COVID-19-Pandemie ausgesetzt wurde. Die Kosten für die Veranstaltung belaufen sich voraussichtlich auf 20.000 Euro.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Neutralität der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung auf, insbesondere in Wahlkampfzeiten. Die Entscheidung zur Preisverleihung wird von der Landesregierung als rechtlich zulässig angesehen, was möglicherweise auf unterschiedliche Auffassungen über die Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit hinweist.