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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Unterbliebene Zuerkennung des Genesenen-Status bei geheilten Corona-Patienten - Teil I

14. Juli 2021Dokument 20/6166 · WP 20Hessen
Volker Richter, Claudia Papst-Dippel, Arno Enners
Genesenen-StatusCorona-PatientenPCR-TestAntikörper-TestSchutzmaßnahmen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Regelung zur Ausstellung von Genesenen-Ausweisen für Corona-Patienten. Es wird hinterfragt, warum genesene Personen ohne positiven PCR-Test keinen Ausweis erhalten, obwohl sie durch Antikörper-Tests ihre Immunität nachweisen können.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind genesene Corona-Patienten, die keinen positiven PCR-Test vorweisen können, sowie die hessische Landesregierung.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach der Legitimation der Regelung zur Nichtausstellung von Genesenen-Ausweisen ohne PCR-Test und der Bewertung der Ungleichbehandlung durch die Landesregierung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung verweist auf die SchAusnahmV, die einen positiven PCR-Test als Voraussetzung für den Genesenen-Ausweis festlegt. Es wird darauf hingewiesen, dass die wissenschaftliche Diskussion über die Gleichwertigkeit von Antikörper-Tests und PCR-Tests noch nicht abgeschlossen ist.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Ungleichbehandlung die Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen untergräbt. Die Landesregierung betont, dass die Regelung auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert und in Abstimmung mit dem Robert-Koch-Institut erfolgt ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6166, Wahlperiode 20, eingereicht 14. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.