❓ Dokument 20/6166
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage befasst sich mit der Regelung zur Ausstellung von Genesenen-Ausweisen für Corona-Patienten. Es wird hinterfragt, warum genesene Personen ohne positiven PCR-Test keinen Ausweis erhalten, obwohl sie durch Antikörper-Tests ihre Immunität nachweisen können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind genesene Corona-Patienten, die keinen positiven PCR-Test vorweisen können, sowie die hessische Landesregierung.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, wie die Ungleichbehandlung bei der Ausstellung von Genesenen-Ausweisen legitimiert wird und wie die Landesregierung die Nichtanerkennung von Antikörper-Tests bewertet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass die SchAusnahmV eine Verordnung der Bundesregierung ist, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Die Diskussion über die Gleichwertigkeit von PCR-Tests und Antikörper-Tests sei noch nicht abgeschlossen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen auf und kritisiert die Regelungen als ungerecht. Es gibt eine laufende Debatte über die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Regelungen.