❓ Dokument 20/6173
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Regelung zur Fraktionsmindeststärke in Regionalversammlungen, die durch die HGO Novelle 2020 geändert wurde. Insbesondere wird die Erhöhung der Mindeststärke von zwei auf drei Mitglieder in größeren Städten hinterfragt und deren Auswirkungen auf kleinere Regionalversammlungen diskutiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Regionalversammlungen, insbesondere in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie kleinere politische Gruppierungen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Änderungen im Hessischen Landesplanungsgesetz plant, um die Unterschiede in der Größe der Regionalversammlungen zu berücksichtigen und ob die örtlichen Gegebenheiten ausreichend beachtet werden.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung plant derzeit keine Änderungen des Hessischen Landesplanungsgesetzes. Sie betont, dass Regionalversammlungen einen Spielraum zur Regelung ihrer Binnenorganisation haben und dass die Geschäftsordnungen der Regionalversammlungen spezifische Rechte für Mitglieder festlegen können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur politischen Teilhabe kleinerer Gruppen in Regionalversammlungen auf. Kritiker befürchten, dass die neuen Regelungen kleinere Fraktionen benachteiligen und die politische Vielfalt einschränken könnten.