❓ Fraktionsmindeststärke in der Regionalversammlung
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Änderung der Fraktionsmindeststärke in Regionalversammlungen durch die Novelle des Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und deren Auswirkungen auf kleinere Regionalversammlungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder der Regionalversammlungen, insbesondere in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern sowie kleinere politische Gruppierungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung Änderungen im Hessischen Landesplanungsgesetz (HLPG) plant, um den Größenunterschieden der Regionalversammlungen Rechnung zu tragen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass derzeit keine Änderungen des HLPG geplant sind und dass den Regionalversammlungen ein Spielraum zur Regelung ihrer Binnenorganisation bleibt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller äußern Bedenken, dass die neue Regelung die politische Teilhabe kleinerer Gruppen einschränkt. Die Landesregierung bestätigt, dass die Mindeststärke einer Fraktion nicht die Rechte der Mitglieder einschränkt und verweist auf die Regelungen in den Geschäftsordnungen der Regionalversammlungen.