❓ Dokument 20/6178
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Problematik der Negativzinsen, die von Banken aufgrund der Zinspolitik der Europäischen Zentralbank erhoben werden, thematisiert. Es wird nach den Auswirkungen auf die Finanzen des Landes Hessen gefragt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Landesregierung von Hessen, Banken, die Negativzinsen erheben, sowie öffentliche Einrichtungen und Kommunen in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der gezahlten Negativzinsen in der Vergangenheit sowie zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Zinsen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat in den Jahren 2016 bis 2020 insgesamt 6.017.479,63 € an Negativzinsen gezahlt und 39.074.685,08 € vereinnahmt. Für 2021 werden Ausgaben von 4,5 bis 5,0 Mio. € prognostiziert. Es wird festgestellt, dass hessische Kommunen und öffentliche Einrichtungen keine verlässlichen Daten zu gezahlten Negativzinsen liefern können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage beleuchtet die finanziellen Herausforderungen, die durch die Negativzinspolitik entstehen, und zeigt die Maßnahmen der Landesregierung auf, um diese zu steuern. Die Thematik ist politisch relevant, da sie die finanzielle Stabilität des Landes und seiner Institutionen betrifft.