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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Pressebesuche in hessischen Justizvollzugsanstalten

23. Juli 2021Dokument 20/6191 · WP 20Hessen
Dr. Ulrich Wilken
PressebesucheJustizvollzugsanstaltenGesetzliche GrundlagenJournalistenHessen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird untersucht, welche gesetzlichen Grundlagen für Pressebesuche in hessischen Justizvollzugsanstalten bestehen und welche Entscheidungsbefugnisse die Anstaltsleitungen haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Journalistinnen und Journalisten, Strafgefangene, sowie die Anstaltsleitungen in hessischen Justizvollzugsanstalten.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentralen Fragen betreffen die gesetzlichen Grundlagen für Pressebesuche, die Entscheidungsbefugnisse der Anstaltsleitungen und die Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung nennt die relevanten Paragrafen des Hessischen Strafvollzugsgesetzes und anderer Gesetze, die den Besuch von Journalisten regeln. Sie erläutert, dass die Anstaltsleitung für die Entscheidung über Besuche zuständig ist und dass Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen eingelegt werden können.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von Dr. Ulrich Wilken von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Hessischen Strafvollzugs und die Entscheidungsbefugnisse der Anstaltsleitungen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6191, Wahlperiode 20, eingereicht 23. Juli 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.