❓ Pressebesuche in hessischen Justizvollzugsanstalten
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, welche gesetzlichen Grundlagen für Pressebesuche in hessischen Justizvollzugsanstalten bestehen und welche Entscheidungsbefugnisse die Anstaltsleitungen haben.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Journalistinnen und Journalisten, Strafgefangene, sowie die Anstaltsleitungen in hessischen Justizvollzugsanstalten.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentralen Fragen betreffen die gesetzlichen Grundlagen für Pressebesuche, die Entscheidungsbefugnisse der Anstaltsleitungen und die Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung nennt die relevanten Paragrafen des Hessischen Strafvollzugsgesetzes und anderer Gesetze, die den Besuch von Journalisten regeln. Sie erläutert, dass die Anstaltsleitung für die Entscheidung über Besuche zuständig ist und dass Rechtsmittel gegen negative Entscheidungen eingelegt werden können.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Ulrich Wilken von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beziehen sich auf die gesetzlichen Grundlagen des Hessischen Strafvollzugs und die Entscheidungsbefugnisse der Anstaltsleitungen.