❓ Haftbedingungen für Aktivistin „Ella“ – Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Ulrich Wilken thematisiert die Haftbedingungen der Aktivistin Ella, die seit Ende November 2020 in Untersuchungshaft sitzt. Es werden Fragen zu den Haftbedingungen, Besuchsmöglichkeiten und den rechtlichen Grundlagen gestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen ist die Aktivistin Ella sowie andere Untersuchungsgefangene in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt am Main III.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den Haftbedingungen für Ella, den Besuchsmöglichkeiten und den Gründen für etwaige Beschränkungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Haftbedingungen für Ella den allgemeinen gesetzlichen Grundlagen entsprechen und sich nicht von denen anderer Gefangener unterscheiden. Ella hat monatlich einen Besuch von einer Stunde und kann zusätzlich Pressevertreter empfangen. Besuche unterliegen bestimmten rechtlichen Beschränkungen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Haftbedingungen nicht den allgemeinen Standards entsprechen. Die Landesregierung bestätigt, dass die gesetzlichen Grundlagen für alle Gefangenen gleich gelten. Es wird auf § 26 des Hessischen Untersuchungshaftvollzugsgesetzes verwiesen.