❓ Dokument 20/6196
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen, auch bekannt als Drohnen, durch die hessische Polizei thematisiert. Es werden verschiedene Einsatzmöglichkeiten, die Anzahl der eingesetzten Drohnen sowie die damit verbundenen Kosten und Sicherheitsaspekte untersucht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei und die Bürger in Hessen, die durch den Einsatz von Drohnen in verschiedenen Situationen, wie Katastrophenfällen oder bei der Überwachung von Versammlungen, beeinflusst werden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der eingesetzten Drohnen, den Dienststellen, die diese Drohnen nutzen, den Kosten für Anschaffung und Betrieb sowie zur Datensicherheit und möglichen gesetzlichen Regelungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die hessische Polizei setzt seit 2019 insgesamt 56 Drohnen verschiedener Hersteller ein. Die Anschaffungskosten betrugen rund 100.000 € pro Jahr für 2019 und 2020. Die Drohnen werden für verschiedene Einsätze genutzt, darunter Tatort- und Unfalldokumentationen sowie zur Gefahrenabwehr. Die Datensicherheit wird durch technische Maßnahmen gewährleistet, und es sind keine neuen gesetzlichen Regelungen geplant.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die wachsende Bedeutung von Drohnen für die Polizei auf und wirft Fragen zur Datensicherheit und zu gesetzlichen Rahmenbedingungen auf. Es gibt keine Pläne für neue Regelungen, was möglicherweise zu Diskussionen über den Einsatz von Drohnen in der Öffentlichkeit führen könnte.