❓ Dokument 20/6212
📋 Worum geht es?
Die Anfrage beschäftigt sich mit der Weitergabe von sensiblen Meldedaten, die unter einer Auskunftssperre stehen, im Kontext eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Insbesondere wird die Privatadresse einer bedrohten Rechtsanwältin thematisiert, die ohne Schwärzung in den Akten enthalten ist.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Mitglieder des Untersuchungsausschusses, die Landesregierung, sowie die Rechtsanwältin, deren Daten betroffen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die genannte Privatanschrift einer Auskunftssperre unterliegt und welche gesetzlichen Bestimmungen die Weitergabe solcher Daten regeln.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers bestätigen, dass die Privatanschrift der Rechtsanwältin tatsächlich unter einer Auskunftssperre steht. Zudem wird klargestellt, dass die Entscheidung über die Weitergabe von Meldedaten nicht von der Parteizugehörigkeit der Ausschussmitglieder abhängt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zum Datenschutz und zur Vertraulichkeit im Rahmen parlamentarischer Arbeit auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Sicherheit von Personen, deren Daten in Untersuchungsausschüssen verwendet werden.