❓ "Autonomes Kulturzentrum und Wohnprojekt" - Teil I
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die rechtliche Situation des seit 1988 besetzten Kulturzentrums und Wohnprojekts in Frankfurt. Es wird untersucht, ob die Duldung der Besetzung durch die Stadt Frankfurt rechtlich zulässig ist und welche steuerlichen Implikationen dies hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Bewohner des Kulturzentrums, die Stadt Frankfurt als Eigentümerin der Liegenschaft sowie die Hessische Landesregierung.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Fragestellung umfasst die rechtliche Zulässigkeit der Duldung der Besetzung, die Identitätsfeststellung der Bewohner und die steuerlichen Aspekte der kostenfreien Überlassung der Immobilie.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Hessische Landesregierung bestätigt, dass sie seit vielen Jahren über die Besetzung informiert ist. Sie erkennt die kommunale Selbstverwaltung der Stadt Frankfurt an und verweist auf die rechtlichen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung der Bewohner. Es wird betont, dass die Entscheidung über eine Räumung im Ermessen der Stadt liegt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Duldung der Besetzung durch die Stadt Frankfurt rechtswidrig ist und fordern eine Klärung der steuerlichen Aspekte. Die Landesregierung hat auf frühere Anfragen verwiesen und betont, dass keine Strafanträge vorliegen.