Zurück zur Übersicht
HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Bemessung des Umsatzes im Rahmen der November- und Dezemberhilfe in der Veranstaltungsbranche

3. August 2021Dokument 20/6230 · WP 20Hessen
Moritz Promny
UmsatzNovemberhilfeDezemberhilfeVeranstaltungsbrancheTicketverkauf
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage thematisiert die Bemessung des Umsatzes für die November- und Dezemberhilfe, die Unternehmen in der Veranstaltungsbranche während des Lockdowns unterstützen soll. Es wird untersucht, welcher Zeitpunkt für die Umsatzberechnung maßgeblich ist und ob es Unterschiede zwischen den Hilfen gibt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Unternehmen der Veranstaltungsbranche, insbesondere solche, die Eintrittskarten über Dritte verkaufen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen nach dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Umsatzberechnung bei Ticketverkäufen und ob sich die Bemessungsgrundlage zwischen der November- und Dezemberhilfe unterscheidet.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass für die Umsatzberechnung der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Ticketerlöses entscheidend ist. Die gleichen Grundsätze gelten sowohl für die November- als auch für die Dezemberhilfe.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion der Freien Demokraten eingereicht. Die Antworten der Landesregierung geben an, dass die umsatzsteuerliche Betrachtung für die Bemessung der Hilfen maßgeblich ist. Es wird auf die Regelungen des Umsatzsteuergesetzes verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6230, Wahlperiode 20, eingereicht 3. August 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.