❓ Dokument 20/6230
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Bemessung des Umsatzes für die November- und Dezemberhilfe in der Veranstaltungsbranche thematisiert. Es wird untersucht, welcher Zeitpunkt für die Umsatzberechnung maßgeblich ist, insbesondere bei Ticketverkäufen über Dritte.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Unternehmen der Veranstaltungsbranche, die durch den Lockdown und die damit verbundenen Schließungen in ihrer Existenz gefährdet sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bemessungsgrundlage des Umsatzes aufgeworfen, insbesondere zum Zeitpunkt der Vereinnahmung von Ticketerlösen und den Unterschieden zwischen handelsrechtlicher und umsatzsteuerrechtlicher Betrachtung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten des Ministers für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen, Tarek Al-Wazir, bestätigen, dass der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Ticketerlöses für die Umsatzberechnung entscheidend ist. Es wird klargestellt, dass die gleichen Grundsätze für die November- und Dezemberhilfe gelten.
⚡ Einordnung
Die Anfrage ist politisch relevant, da sie die Unterstützung von Unternehmen in der Veranstaltungsbranche während der Pandemie thematisiert. Es gibt eine breite Diskussion über die Angemessenheit der Hilfen und deren Umsetzung.