❓ Dokument 20/6241
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird die Bedeutung des Fluchtstollens in Kransberg als Teil des Führerhauptquartiers „Adlerhorst“ thematisiert. Der Stollen, der während der nationalsozialistischen Herrschaft von Zwangsarbeitern erbaut wurde, ist historisch relevant und soll unter Denkmalschutz gestellt werden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Gemeinden Kransberg und Langenhain-Ziegenberg sowie die dort lebenden Bürger und die Erinnerungskultur in Hessen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, welche Schritte unternommen werden, um den Fluchtstollen unter Denkmalschutz zu stellen und welche Gründe es dafür gibt, dass dies bisher nicht geschehen ist.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst bejaht den Denkmalcharakter des Fluchtstollens und informiert, dass er bereits als Kulturdenkmal geschützt ist. Die Eintragung als Bodendenkmal erfolgte 2015.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort thematisieren die Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen und die Verantwortung der Landesregierung, historische Stätten zu schützen. Es gibt Unterstützung für die Denkmalpflege, jedoch bleibt die Frage der Sichtbarkeit und des Gedenkens an diese Orte relevant.