❓ Dokument 20/6337
📋 Worum geht es?
Das Dokument behandelt die Nutzung von Elektrofahrzeugen in hessischen Behörden und die Maßnahmen der Landesregierung zur Förderung der Elektromobilität. Es werden konkrete Zahlen zur Anzahl der Elektrofahrzeuge sowie geplante Investitionen in Ladeinfrastruktur und Photovoltaik vorgestellt.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Behörden, die Landesverwaltung und die Bürger, die von den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität profitieren sollen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität vorgeschlagen, darunter der Ausbau der Ladeinfrastruktur, die Umstellung des Fahrzeugfuhrparks auf Elektrofahrzeuge und der Ausbau von Photovoltaikanlagen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat 158 Elektrofahrzeuge in Landesbesitz, mit einer geplanten Quote von 50% Elektrofahrzeugen bei Neufahrzeugen ab 2022. Bis 2025 sollen 18,5 Millionen Euro für Ladepunkte bereitgestellt werden. Die Anzahl der angeschafften Elektrofahrzeuge von 2018 bis 2021 beträgt insgesamt 139.
⚡ Einordnung
Die Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität sind Teil der Klimaschutzstrategie der Landesregierung. Die Unterstützung der Elektromobilität wird als wichtig für den Klimaschutz angesehen, jedoch gibt es Herausforderungen bei der Umsetzung und der Nutzung der Fahrzeuge in den Behörden.