❓ Dokument 20/634
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird der Brandschutz für Kulturgüter in Hessen thematisiert, insbesondere die Gefahren durch Brände und die Verwendung von Halon als Löschmittel. Es wird auf die Verantwortung des Landes und der Kirchen für den vorbeugenden Brandschutz eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Kulturgüter in Hessen, insbesondere Kirchen, Museen, Bibliotheken und Archive sowie die zuständigen Behörden und Institutionen, die für den Brandschutz verantwortlich sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Anfrage stellt Fragen zur Organisation und Finanzierung des Brandschutzes für Kulturgüter, zur Verantwortung der Kirchen und zur Verwendung von Halon als Löschmittel.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Ministerin für Wissenschaft und Kunst betont, dass Halon seit 1991 in Hessen als Löschmittel verboten ist und dass der Brandschutz für Kulturgüter durch verschiedene Fachbehörden und den Landesbetrieb Bau und Immobilien geregelt wird.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Bedeutung des Brandschutzes für Kulturgüter auf und thematisiert die Herausforderungen, die sich aus der Verwendung von Löschmitteln ergeben. Die Diskussion über den Brandschutz ist politisch relevant, da sie den Schutz des kulturellen Erbes betrifft.