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HessenKleine AnfrageFreie Demokraten

❓ Rettungsdiensteinsätze und Hilfsfristen

13. Mai 2019Dokument 20/635 · WP 20Hessen
Yanki Pürsün
RettungsdienstHilfsfristenEinsätzeHessenGesundheitswesen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Yanki Pürsün thematisiert die Anzahl der Rettungsdiensteinsätze in Hessen von 2016 bis 2018 sowie die Einhaltung der Hilfsfristen in verschiedenen Landkreisen. Es werden auch Fragen zu den Gründen für Unterschreitungen der Hilfsfristen und dem Notrufverhalten der Bevölkerung gestellt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger Hessens, insbesondere in ländlichen und städtischen Regionen, sowie die Rettungsdienste und deren Mitarbeiter.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Entwicklung der Rettungsdiensteinsätze, der Einhaltung der Hilfsfristen und den Gründen für mögliche Unterschreitungen. Es wird auch nach dem Einfluss des Fachkräftemangels und der Anzahl der ärztlichen Bereitschaftsdienste gefragt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung beantwortet die Fragen mit konkreten Zahlen zu Einsätzen und Hilfsfristen in den Jahren 2016 bis 2018. Es wird festgestellt, dass große Städte die Hilfsfristen besser einhalten können als ländliche Gebiete. Zudem gibt es keine einheitlichen Daten zu Fehlalarmen im Rettungsdienst und keinen belegbaren Zusammenhang zwischen der Anzahl der ärztlichen Bereitschaftsdienste und den Einsätzen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Einhaltung der Hilfsfristen von der geographischen Lage abhängt. Die Landesregierung gibt an, dass die Hilfsfristen in Hessen konstant bleiben, trotz leichter Schwankungen. Es werden keine spezifischen Daten zu den Auswirkungen des Fachkräftemangels auf die Hilfsfristen genannt.

Quelle: Hessen, Dokument 20/635, Wahlperiode 20, eingereicht 13. Mai 2019

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.