❓ Grunderwerbsteuer und „Asset-Deals vs. Share Deals“
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Umgehung der Grunderwerbsteuer durch Immobilieninvestoren, die durch komplexe Vertragsgestaltungen und den Einsatz von Kapitalgesellschaften Steuern vermeiden. Es wird auf die Auswirkungen dieser Praktiken auf die Steuereinnahmen des Landes eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Immobilieninvestoren, private Käufer von Grundstücken sowie die Landesregierung, die durch entgangene Steuereinnahmen finanziell belastet wird.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, wie viele Grundstücke in Hessen im Eigentum von Kapitalgesellschaften stehen, ob diese nach Größe und Verkehrswert differenziert werden können und ob es Schätzungen über entgangene Grunderwerbsteuereinnahmen durch Anteilstransaktionen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung führt aus, dass keine Statistiken über Grundstücke im Eigentum von Kapitalgesellschaften geführt werden. Eine valide Schätzung über die Anzahl der Übertragungen von Anteilen ist aufgrund fehlender Daten nicht möglich. Es wird darauf hingewiesen, dass die Übertragung von Anteilen an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften der Grunderwerbsteuer unterworfen ist.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es liegen keine amtlichen Statistiken über die Eigentümer von Grundstücken in Hessen vor, und die Landesregierung plant keine Erfassung weiterer Daten zur Grunderwerbsteuer. Die Antworten beziehen sich auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Grunderwerbsteuergesetzes.