❓ Dokument 20/6376
📋 Worum geht es?
In der Kleinen Anfrage wird die Nutzung des Bundesförderprogramms 'Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen' in Hessen thematisiert. Es wird aufgezeigt, dass die Mittel bislang nur unzureichend abgerufen wurden und die Gründe hierfür erläutert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Hessen sowie die dort arbeitenden Träger und die Frauen, die auf diese Angebote angewiesen sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung der Bundesmittel, zur Förderung von Projekten und zur Sicherstellung zukünftiger Mittel gestellt. Zudem wird nach den Gründen für die unzureichende Mittelverwendung gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung zeigen, dass der Hauptgrund für die unzureichende Mittelverwendung in den komplexen Verwaltungsabläufen und der Kurzfristigkeit des Programms liegt. Es wurden konkrete Förderprojekte genannt, die bereits bewilligt wurden, und es wird auf die Notwendigkeit einer besseren Unterstützung der Träger hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten der Regierung verdeutlichen die Herausforderungen bei der Mittelverwendung und die Notwendigkeit, die Kapazitäten in den Schutzangeboten für Frauen zu erhöhen. Dies ist ein wichtiges Thema in der politischen Diskussion über den Schutz von Frauen vor Gewalt.