❓ Bundes-Förderprogramm ,,Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ in Hessen
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christiane Böhm thematisiert die unzureichende Ausschöpfung der Bundesfördermittel für Frauenhäuser und Beratungsstellen in Hessen. Es wird auf die Herausforderungen bei der Beantragung und Nutzung dieser Mittel eingegangen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Hessen sowie die Frauen, die auf diese Dienste angewiesen sind.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt Fragen zur Nutzung der Bundesmittel, zu geförderten Projekten, zu den geschaffenen Kapazitäten und zu den Planungen der Landesregierung zur Verbesserung der Situation.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass der Großteil der Fördermittel aufgrund von Verwaltungsaufwand und Komplexität der Antragsverfahren nicht abgerufen wurde. Es wurden Zuwendungsbescheide für Projekte in Marburg und Gießen erteilt, die Renovierungen und Erweiterungen von Frauenhäusern betreffen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin bemängelt, dass Hessen nur einen kleinen Teil der zur Verfügung stehenden Bundesmittel genutzt hat. Die Landesregierung hat auf Optimierungsbedarf hingewiesen und betont, dass sie den Trägern beratend zur Seite steht. Es wurden konkrete Beträge für die Jahre 2020 und 2021 genannt, die für Projekte in Frauenhäusern verwendet werden.