❓ Übergabe von Bewilligungsbescheiden
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Übergabe von Bewilligungsbescheiden durch die CDU-Landtagsabgeordnete Lena Arnoldt thematisiert. Die Fragesteller stellen in Frage, ob dies im Einklang mit dem Neutralitätsgebot der Landesregierung vor Wahlen steht.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Parteien, die Landesregierung, die Abgeordneten und die Bürger, die Fördermittel erhalten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Übergabe von Bewilligungsbescheiden vor Wahlen als problematisch ansieht und wie die Praxis der Übergabe aussieht.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Übergabe von Bewilligungsbescheiden nicht gegen das Neutralitätsgebot verstößt, solange sie in der üblichen Verwaltungstätigkeit erfolgt. Es wird klargestellt, dass keine öffentliche Übergabe durch die Landesregierung stattfand.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Übergabe von Bewilligungsbescheiden vor Wahlen problematisch ist. Die Landesregierung betont, dass die Neutralität während der gesamten Vorwahlzeit beachtet wird. Es wird keine spezifische Rechtsgrundlage für die Übergabe durch Frau Arnoldt genannt.