❓ Dokument 20/6390
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die finanzielle Unterstützung der Diakonie Hessen e.V. durch das Land Hessen zur Aufstockung der Beraterstellen für asylsuchende Menschen thematisiert. Die Fragesteller möchten wissen, wie hoch die Finanzierung ist und welche Gründe dafür vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind asylsuchende Personen in Hessen, die auf rechtliche Beratung angewiesen sind, sowie die Diakonie Hessen e.V., die diese Beratungsdienste anbietet.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Höhe der finanziellen Unterstützung, zur Dauer der Finanzierung, zu den Gründen für die Bezuschussung und zur Anzahl der beratenen Personen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Landesregierung gibt an, dass eine Zuwendung von 148.751,67 € für den Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 bereitgestellt wurde. Die Finanzierung ist notwendig aufgrund der hohen Zugangszahlen im Bereich der Erstaufnahme und der damit verbundenen erhöhten Nachfrage nach rechtlicher Beratung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten thematisieren die Notwendigkeit und die Hintergründe der finanziellen Unterstützung für die Diakonie. Dies könnte politisch umstritten sein, da es Fragen zur Verwendung von Steuergeldern und zur Effektivität der Beratungsangebote aufwirft.