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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern

17. September 2021Dokument 20/6397 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn, Walter Wissenbach
BewährungsstrafeWiederholungstäterGewaltdelikteJustizOpferschutz
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage behandelt die Verhängung von Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern, insbesondere im Kontext schwerer Delikte. Es wird auf einen konkreten Fall eingegangen, bei dem ein Täter trotz Vorstrafe erneut eine Bewährungsstrafe erhielt.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Wiederholungstäter, Opfer von Gewaltdelikten, sowie die Justiz und die Gesellschaft im Allgemeinen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Verhängung von Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern für angemessen hält und ob es weitere ähnliche Fälle in Hessen gibt.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie die Entscheidung des Amtsgerichts Gießen nicht bewerten kann. Sie hält Kettenbewährungen in der Regel nicht für wünschenswert und verweist auf eine frühere Konferenz der Justizminister, die Regelungen zur Verhängung von Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern fordert.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller der AfD äußern Bedenken zur Angemessenheit von Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern. Die Landesregierung hat keine statistische Erfassung von Fällen, in denen Bewährungsstrafen bei Gewaltdelikten beantragt wurden. Es wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, den Aufenthalt ausländischer Straftäter zu beenden, was im konkreten Fall jedoch aufgrund rechtlicher Rahmenbedingungen nicht möglich ist.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6397, Wahlperiode 20, eingereicht 17. September 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.