❓ Dokument 20/6397
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Verhängung von Bewährungsstrafen bei Wiederholungstätern, insbesondere im Kontext eines Falls von sexuellem Missbrauch in Hessen. Die Fragesteller fragen die Landesregierung nach ihrer Haltung zu solchen Strafen und nach weiteren Fällen in den letzten fünf Jahren.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Wiederholungstäter, Opfer von Straftaten, insbesondere in Hessen, sowie die Justiz und die Gesellschaft im Allgemeinen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Die Fragesteller möchten wissen, ob die Landesregierung die Verhängung von Bewährungsstrafen für Wiederholungstäter als angemessen erachtet und ob es weitere ähnliche Fälle in Hessen gibt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung äußert sich nicht zur konkreten Entscheidung des Amtsgerichts Gießen, betont jedoch, dass Kettenbewährungen in der Regel nicht wünschenswert sind. Es gibt keine statistische Erfassung zu den angefragten Fällen, und eine händische Auswertung wäre unverhältnismäßig aufwendig.
⚡ Einordnung
Die Diskussion um Bewährungsstrafen für Wiederholungstäter ist politisch umstritten. Die Landesregierung hat auf Konferenzen den Handlungsbedarf betont, um den Opferschutz zu verbessern und die Rückführung ausländischer Straftäter zu erleichtern.