❓ Muslimische Seelsorger in hessischen Haftanstalten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Notwendigkeit und den Status muslimischer Seelsorger in hessischen Haftanstalten. Die Fragesteller beziehen sich auf eine Untersuchung, die eine Benachteiligung muslimischer Gefangener bei der religiösen Betreuung aufzeigt und fordern mehr muslimische Seelsorger zur Unterstützung der Resozialisierung und Radikalisierungsprävention.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind muslimische Insassen in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die dort tätigen muslimischen Seelsorger.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl muslimischer Insassen, den Haftanstalten ohne muslimische Seelsorger, der Anzahl der Seelsorger sowie deren Qualifikationen und den Voraussetzungen für ihre Tätigkeit.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung berichtet, dass am 5. Oktober 2021 insgesamt 1.091 muslimische Insassen in hessischen Haftanstalten waren. Es sind 13 muslimische Gefängnisseelsorger tätig, die in allen Justizvollzugsanstalten eingesetzt sind. Das Verhältnis von muslimischen Inhaftierten zu Seelsorgern beträgt etwa 95:1. Die Voraussetzungen für Seelsorger umfassen theologische Fachkenntnisse und gute Deutschkenntnisse.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass muslimische Gefangene in der religiösen Betreuung benachteiligt werden. Die Landesregierung hat eine Zuverlässigkeitsprüfung für Seelsorger eingeführt, um radikale Personen auszuschließen. Die Antworten der Regierung beinhalten konkrete Zahlen zu muslimischen Insassen und Seelsorgern sowie deren Qualifikationen.