❓ Dokument 20/6398
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage thematisiert die Anzahl und die Rolle muslimischer Seelsorger in hessischen Haftanstalten. Es wird auf die Benachteiligung muslimischer Gefangener bei der religiösen Betreuung hingewiesen und die Notwendigkeit von mehr muslimischen Seelsorgern betont.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind muslimische Insassen in hessischen Justizvollzugsanstalten sowie die dort tätigen muslimischen Seelsorger.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der muslimischen Insassen, den Standorten ohne muslimische Seelsorger, den Anforderungen an Seelsorger und der Durchführung von Zuverlässigkeitsprüfungen gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Am 5. Oktober 2021 waren 1.091 muslimische Insassen in hessischen Haftanstalten. Es gibt 13 muslimische Seelsorger, die in allen Justizvollzugsanstalten tätig sind. Die Landesregierung hat Anforderungen an die Seelsorger festgelegt und führt regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen durch.
⚡ Einordnung
Die Anfrage zeigt die Herausforderungen bei der religiösen Betreuung muslimischer Gefangener auf und thematisiert die Notwendigkeit von Präventionsarbeit gegen Radikalisierung in Haftanstalten. Die Antworten der Regierung verdeutlichen die Bemühungen um eine angemessene Seelsorge und die Sicherstellung der Zuverlässigkeit der Seelsorger.