❓ Dokument 20/6401
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Regelungen zu Nachschreibterminen und Ersatzleistungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung der Lehrämter in Hessen. Es wird erörtert, warum in bestimmten Fällen keine zeitnahen Nachschreibtermine angeboten werden und welche Regelungen in anderen Bundesländern bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Lehrämter in Hessen sowie Hochschullehrende, die die Prüfungen abnehmen.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, warum es keine zeitnahen Nachschreibtermine gibt, ob andere Bundesländer dies anbieten und welche Alternativen für Studierende während der Corona-Pandemie existieren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Landesregierung erläutern, dass Nachschreibtermine aus organisatorischen Gründen nicht zeitnah angeboten werden können und dass andere Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben. Zudem wird auf die pandemiebedingten Ausnahmen eingegangen, die jedoch keine dauerhaften Änderungen der Prüfungsordnung darstellen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antworten zeigen die Herausforderungen und Unterschiede in der Handhabung von Prüfungen in verschiedenen Bundesländern auf. Dies könnte für zukünftige Regelungen und die Planung von Prüfungen in Hessen von Bedeutung sein.