❓ Nachschreibtermine und Ersatzleistungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung der Lehrämter
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Christoph Degen thematisiert die Regelungen zu Nachschreibterminen und Ersatzleistungen im Rahmen der Ersten Staatsprüfung der Lehrämter in Hessen. Es wird erörtert, warum in bestimmten Fällen keine zeitnahen Nachschreibtermine angeboten werden und welche Alternativen es während der Corona-Pandemie gab.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Studierende der Lehrämter in Hessen sowie die Hochschulen, die die Prüfungen durchführen.
🎯 Was wird gefragt?
Es werden Fragen zu den Gründen für fehlende Nachschreibtermine, zu Regelungen in anderen Bundesländern und zu möglichen Ersatzleistungen während der Corona-Pandemie gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erläutert, dass Nachschreibtermine organisatorisch nicht möglich sind und verweist auf die Vorgaben des Hessischen Lehrerbildungsgesetzes. Zudem wird erklärt, dass andere Bundesländer unterschiedliche Regelungen haben, jedoch keine einheitlichen Nachschreibtermine anbieten. Während der Corona-Pandemie wurden Ausnahmen für mündliche Prüfungen getroffen, jedoch gibt es keinen Ermessensspielraum außerhalb dieser besonderen Situation.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Regelungen in Hessen im Vergleich zu anderen Bundesländern unzureichend sind. Die Landesregierung hat auf die organisatorischen Herausforderungen hingewiesen und betont, dass die Regelungen den Vorgaben der Kultusministerkonferenz entsprechen. Es wird auf frühere Prüfungsordnungen verwiesen, die die Durchführung von Prüfungen regeln.