❓ Militärische, wehrtechnische, rüstungs- und sicherheitsrelevante Forschung und Lehre an den öffentlichen Hochschulen des Landes sowie an den außeruniversitären Forschungseinrichtungen - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Elisabeth Kula (Die Linke) beschäftigt sich mit der militärischen, wehrtechnischen und sicherheitsrelevanten Forschung an öffentlichen Hochschulen in Hessen. Es wird untersucht, inwiefern die Landesregierung die Stärkung dieser Forschung als zukunftsweisend erachtet und welche Regelungen, wie Zivilklauseln, an den Hochschulen bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die öffentlichen Hochschulen in Hessen sowie die außeruniversitären Forschungseinrichtungen, die im Zuständigkeitsbereich des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst stehen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur militärischen Forschung: Wie sieht die Landesregierung die Stärkung dieser Forschung? Welche Hochschulen haben Zivilklauseln und wie werden diese kontrolliert?
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung sieht die Stärkung militärisch relevanter Forschung nicht als zukunftsweisend an. Acht von 14 staatlichen Hochschulen haben Zivilklauseln, die militärische Forschung einschränken. Die Technische Universität Darmstadt und die Goethe-Universität Frankfurt haben spezifische Regelungen zur Zivilklausel. Die Justus-Liebig-Universität Gießen hat eine Kommission eingerichtet, um sicherheitsrelevante Forschung zu überwachen.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin, Elisabeth Kula, hebt hervor, dass die hessischen Hochschulen sich durch Zivilklauseln verpflichtet haben, keine militärische Forschung zu betreiben. Die Landesregierung unterstützt diese Selbstverpflichtung. Die Antwort der Regierung auf die Anfrage wurde am 9. Dezember 2021 ausgegeben.