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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Widerspruch zwischen Wohnungsprivatisierungen und der angestrebten Erhöhung des Wohnungsbestandes bei der landeseigenen Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte/Wohnstadt (NHW) – Teil 2

20. September 2021Dokument 20/6418 · WP 20Hessen
Jan Schalauske
WohnungsprivatisierungNassauische HeimstätteWohnungsbestandHessenMietwohnungen
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Anfrage von Jan Schalauske (Die Linke) thematisiert den Widerspruch zwischen den Privatisierungen von Wohnraum durch die landeseigene Wohnungsgesellschaft Nassauische Heimstätte/Wohnstadt und dem Ziel, den Wohnungsbestand zu erhöhen. Trotz der Zielsetzung, den Bestand auf mindestens 75.000 Wohnungen zu steigern, stagniert die Anzahl der Wohnungen bei unter 60.000.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Mieterinnen und Mieter in Hessen sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker, die sich mit den Auswirkungen der Privatisierungen auseinandersetzen müssen.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, wie die Landesregierung den Widerspruch zwischen den fortgesetzten Privatisierungen und der angestrebten Erhöhung des Wohnungsbestandes auflösen will.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass sie keinen Widerspruch sieht, da der Wohnungsbestand insgesamt wachse. Die NHW investiere Erlöse aus Verkäufen in Neubauprojekte an Standorten mit höherem Nachfragedruck, was zur Entspannung des Marktes beitragen solle.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Privatisierungen den Wohnungsbestand gefährden. Die NHW hat zwischen 2014 und 2020 5.600 Wohnungen privatisiert. Die Landesregierung nennt Investitionen von 447 Mio. € in den Neubau und 791,4 Mio. € in Modernisierung und Instandhaltung im gleichen Zeitraum.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6418, Wahlperiode 20, eingereicht 20. September 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.