❓ Heimatbesuche von "Schutzsuchenden"
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie viele Schutzsuchende seit 2015 aus Hessen in ihre Heimatländer zurückgekehrt sind, obwohl ihnen dort Verfolgung droht. Zudem wird die Erfassung solcher Reisen durch die Behörden thematisiert.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Asylbewerber, Flüchtlinge und Geduldete, die in Hessen leben und möglicherweise in ihre Herkunftsländer reisen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Rückreisen von Schutzsuchenden, den Herkunftsländern dieser Personen und ob die Landesregierung plant, solche Reisen systematisch zu erfassen.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass keine Erkenntnisse oder statistischen Daten zu den Rückreisen vorliegen. Es wird erklärt, dass das Verlassen Deutschlands für Schutzsuchende grundsätzlich erlaubt ist, jedoch die Anerkennung des Flüchtlingsstatus erlöschen kann, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückkehren.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat keine spezifischen Daten zu den Rückreisen der Schutzsuchenden und verweist auf die Regelungen des Asylgesetzes bezüglich der Mitteilungspflichten und der Erfassung von Auslandsreisen.