❓ Dokument 20/6458
📋 Worum geht es?
In dieser kleinen Anfrage wird die Einhaltung der gesetzlichen Überprüfungsfristen für Untersuchungshaft thematisiert. Es wird erörtert, wie oft und unter welchen Umständen die Haftbefehle überprüft werden müssen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beschuldigte in Untersuchungshaft sowie die Justizbehörden, insbesondere die Oberlandesgerichte und Staatsanwaltschaften.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Einhaltung der Überprüfungsfristen, zur Erhebung von Zahlen über nicht eingehaltene Fristen und zur Bewertung dieser Nicht-Einhaltung an die Landesregierung gerichtet.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Generalstaatsanwaltschaft berichtete, dass im Jahr 2021 lediglich zwei Fälle bekannt sind, in denen die Fristen nicht eingehalten wurden, ohne dass es zu einer Haftbefehlsaufhebung kam. Es wird auch auf die Überlastung der Gerichte und die Schaffung neuer Stellen hingewiesen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage thematisiert ein wichtiges rechtliches Anliegen, das die Rechte von Beschuldigten betrifft. Die Einhaltung der Fristen ist entscheidend für den Schutz der persönlichen Freiheit und die Integrität des Rechtsstaats.