❓ Dokument 20/6459
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Ulrich Wilken thematisiert die Ermittlungen bei Körperverletzungsdelikten in Hessen, insbesondere die Umwandlung von Tötungsdelikten in Körperverletzungsdelikte und die damit verbundenen rechtlichen Konsequenzen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Staatsanwaltschaften in Hessen, insbesondere die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, sowie die Personen, die in solche Ermittlungsverfahren involviert sind.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Ermittlungsverfahren bei Körperverletzungs- und Tötungsdelikten sowie zur Erhebung von Statistiken zu diesen Delikten gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt erfasste 1.825 Verfahren zu Körperverletzungsdelikten und 105 zu Tötungsdelikten im Jahr 2020. Es gab sieben Fälle, in denen Anklage wegen Tötungsdelikten erhoben wurde, aber eine Verurteilung wegen Körperverletzung erfolgte. Eine generelle statistische Erhebung wird nicht als notwendig erachtet.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und zur Handhabung von Ermittlungsverfahren auf. Kritiker könnten die fehlende statistische Erfassung als problematisch ansehen, da sie die Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen der Justiz betrifft.