❓ Ermittlungen bei Körperverletzungsdelikten
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Ulrich Wilken thematisiert die Ermittlungen bei Körperverletzungsdelikten und deren häufige Einstufung als Tötungsdelikte. Es wird hinterfragt, wie viele Verfahren in diesem Bereich durchgeführt wurden und welche statistischen Erhebungen vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Personen, die in Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzungs- oder Tötungsdelikten involviert sind, sowie die Staatsanwaltschaften in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Anfrage stellt mehrere Fragen zu den Ermittlungsverfahren bei Körperverletzungsdelikten und Tötungsdelikten, insbesondere zur Anzahl der Verfahren und zur Erhebung von Statistiken.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass im Jahr 2020 bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt 1.825 Körperverletzungsdelikte und 105 Tötungsdelikte erfasst wurden. Es gibt keine gesonderte Erfassung von Hauptverfahren oder Verurteilungen in den angefragten Kategorien. Die Generalstaatsanwaltschaft sieht keinen Handlungsbedarf für eine generelle statistische Erhebung.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass eine Vielzahl von Körperverletzungsdelikten zunächst als Tötungsdelikte verfolgt wird. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat sieben Fälle aus 2020 genannt, in denen eine Anklage wegen Tötungsdelikten erhoben wurde, die zu Verurteilungen wegen Körperverletzung führten. Es wird betont, dass keine Anweisung zur Einstufung als Tötungsdelikt vorliegt.