❓ Dokument 20/6473
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird untersucht, unter welchen Bedingungen die hessische Polizei Daten an private Sicherheitsdienste übermitteln kann. Es wird auf Vorfälle eingegangen, bei denen Daten illegal abgefragt wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise ihre Daten missbräuchlich abgefragt sehen. Auch die hessische Polizei und private Sicherheitsdienste sind involviert.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur rechtlichen Grundlage der Datenübermittlung an Dritte, insbesondere private Sicherheitsdienste, gestellt. Zudem wird nach den Verfahren zur Identitätsprüfung der anfragenden Stellen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antwort der Regierung betont, dass Datenübermittlungen an Dritte nur unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig sind. Zudem wird klargestellt, dass der Vorwurf einer konkreten Datenübermittlung an den Sicherheitsdienst der Universität Kassel nicht bestätigt werden konnte.
⚡ Einordnung
Die Anfrage und die Antwort der Regierung werfen Fragen zur Datensicherheit und zum Datenschutz auf. Es gibt Bedenken hinsichtlich der Praktiken der Polizei und der Zusammenarbeit mit privaten Sicherheitsdiensten.