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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Datenübermittlung durch hessische Polizei an private Sicherheitsdienste

30. September 2021Dokument 20/6473 · WP 20Hessen
Torsten Felstehausen
Datenübermittlunghessische PolizeiDatensicherheitprivate SicherheitsdiensteNSU 2.0
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Praxis der hessischen Polizei zur Datenübermittlung an private Sicherheitsdienste thematisiert, insbesondere im Kontext von Vorfällen illegaler Datenabfragen. Es wird auf die Notwendigkeit von Datensicherheit und die Reaktionen der Polizei auf solche Vorfälle eingegangen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die möglicherweise Opfer illegaler Datenabfragen wurden, sowie private Sicherheitsdienste, die mit der Polizei interagieren.

🎯 Was wird gefragt?

Die zentrale Frage der Anfrage ist, unter welchen rechtlichen Voraussetzungen Daten von der Polizei an private Sicherheitsdienste übermittelt werden dürfen und ob solche Übermittlungen generell zulässig sind.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass eine Datenübermittlung an private Sicherheitsdienste unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen zulässig ist, jedoch der spezifische Vorwurf einer Datenübermittlung an den Sicherheitsdienst der Universität Kassel nicht bestätigt werden konnte.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass es in der Vergangenheit zu Missbrauch von Daten durch Polizeibeamte gekommen ist. Die Landesregierung hat Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit und zur Verhinderung unberechtigter Datenabfragen implementiert. Es wird auf die Einrichtung einer Projektgruppe zur Verbesserung der Datensicherheit verwiesen.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6473, Wahlperiode 20, eingereicht 30. September 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.