❓ Dokument 20/6487
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Thematik der Auswahlentscheidung bei der Landtagswahl 2023 angesprochen, insbesondere im Hinblick auf die Regelungen zu Überhangmandaten. Der Fragesteller bezieht sich auf ein Urteil des Staatsgerichtshofs, das Unregelmäßigkeiten bei der Berechnung der Ausgleichsmandate festgestellt hat.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die Wähler in Hessen, die politischen Parteien sowie der Landeswahlausschuss, der für die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig ist.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es wird gefragt, ob die Landesregierung bereits Maßnahmen ergriffen hat, um den Anforderungen des Urteils zur Auswahlentscheidung gerecht zu werden und ob eine transparente Beschreibung der Berechnung veröffentlicht wird.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat erklärt, dass der Landeswahlausschuss unabhängig ist und keine Vorgaben von der Landesregierung erhalten kann. Es wird jedoch angenommen, dass zukünftige Ausschüsse die Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes berücksichtigen werden.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wirft Fragen zur Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Wahlverfahren auf, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung von Überhang- und Ausgleichsmandaten, was für die Wähler von Bedeutung ist.