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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Flächenversiegelung stoppen: Verfehlung des 2,5-Hektar-Ziels der Hessischen Nachhaltigkeitsstrategie bis 2020

4. Oktober 2021Dokument 20/6488 · WP 20Hessen
Heidemarie Scheuch-Paschkewitz
FlächenversiegelungNachhaltigkeitsstrategieHessenUmweltLandwirtschaft
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (Die Linke) beschäftigt sich mit der Flächenversiegelung in Hessen und der Nichterfüllung des Ziels, die Inanspruchnahme neuer Flächen bis 2020 auf 2,5 Hektar pro Tag zu begrenzen. Die Anfrage zielt darauf ab, Informationen über die aktuelle Flächeninanspruchnahme und die Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung zu erhalten.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Bürgerinnen und Bürger in Hessen, insbesondere in urbanen Gebieten, sowie landwirtschaftliche Betriebe und Umweltschutzorganisationen.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt zentrale Fragen zur aktuellen Flächeninanspruchnahme, zur Verschiebung des Nachhaltigkeitsziels und zu den Maßnahmen der Landesregierung zur Reduzierung der Flächenversiegelung.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung gibt an, dass der gleitende Vierjahresdurchschnitt der Flächeninanspruchnahme 2020 bei 2,63 Hektar pro Tag lag und das Ziel, diesen Wert bis 2030 auf unter 2,5 Hektar pro Tag zu senken, in der 3. Änderung des Landesentwicklungsplans verankert ist. Es wird darauf hingewiesen, dass eine valide Prognose der Flächeninanspruchnahme bis 2030 nicht möglich ist.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller kritisieren die Verfehlung des 2,5-Hektar-Ziels und fordern eine klare Darstellung der Maßnahmen zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme. Die Landesregierung verweist auf die Notwendigkeit einer konsequenten Innenentwicklung und die Nutzung von Brachflächen. Es wird betont, dass die Reduzierung der Flächeninanspruchnahme landesweit gilt und regional angepasst werden kann.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6488, Wahlperiode 20, eingereicht 4. Oktober 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.