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HessenKleine AnfrageDie Linke

❓ Autobahn 49: Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse

6. Oktober 2021Dokument 20/6513 · WP 20Hessen
Jan Schalauske, Heidemarie Scheuch-Paschkewitz, Torsten Felstehausen
Autobahn 49wasserrechtliche ErlaubnisseUmweltschutzEU-RechtWasserrahmenrichtlinie
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

In der Anfrage wird die Notwendigkeit einer Überprüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse für die Autobahn 49 thematisiert. Die Fragesteller beziehen sich auf Urteile des Bundesverwaltungsgerichts, die die Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie und die damit verbundenen rechtlichen Anforderungen betonen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Anwohner und Umweltgruppen in der Region um die Autobahn 49 sowie die zuständigen Behörden, die für die wasserrechtlichen Erlaubnisse verantwortlich sind.

🎯 Was wird gefragt?

Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die Auffassung teilt, dass eine nachträgliche wasserrechtliche Prüfung notwendig ist und ob die bisherigen Erlaubnisse den Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie entsprechen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass die deutschen wasserrechtlichen Instrumente flexibel genug sind, um die europarechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Es wird betont, dass eine nachträgliche Prüfung der wasserrechtlichen Erlaubnisse möglich ist, ohne den Planfeststellungsbeschluss aufzuheben.

⚡ Einordnung

Die Anfrage wurde von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Landesregierung sieht die Notwendigkeit einer nachträglichen Prüfung, betont jedoch, dass der Planfeststellungsbeschluss nicht außer Kraft gesetzt werden muss. Es wird auf frühere Urteile des Bundesverwaltungsgerichts verwiesen, die die rechtlichen Rahmenbedingungen klären.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6513, Wahlperiode 20, eingereicht 6. Oktober 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.