❓ Dokument 20/6533
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird untersucht, wie die Regelungen zur Approbation von Ärzten und Zahnärzten in Hessen mit den Prüfungen in anderen EU-Staaten zusammenhängen. Es wird auf die Möglichkeit eingegangen, dass Personen, die in Deutschland eine Prüfung nicht bestanden haben, diese im Ausland ablegen und dennoch eine Approbation in Hessen erhalten können.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Prüfungsteilnehmer, die in Deutschland nicht bestandene Prüfungen haben, sowie die zuständigen Behörden in Hessen, die über die Approbation entscheiden.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Anzahl der Fälle, den Universitäten im Ausland und zur Überprüfung der Eignung von Antragstellern gestellt. Zudem wird die Notwendigkeit einer Regelung zur Schließung möglicher Lücken in den bestehenden Bestimmungen hinterfragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass nur sehr wenige Fälle bekannt sind, in denen Prüfungsteilnehmer im Ausland die Prüfung abgelegt haben. Eine Statistik wird nicht geführt, und es erfolgt keine zusätzliche Überprüfung der Eignung, wenn ein Studium im EU-Ausland vollständig abgeschlossen ist. Die Landesregierung sieht keine Regelungslücke.
⚡ Einordnung
Die Diskussion über die Approbation von Ärzten und Zahnärzten, die im Ausland Prüfungen ablegen, könnte politische Kontroversen auslösen, insbesondere hinsichtlich der Eignung und Sicherheit im Gesundheitswesen. Die Landesregierung steht hinter den bestehenden Regelungen und sieht keine Notwendigkeit für Änderungen.