❓ Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO) bzw. die Prüfungsordnung für Zahnärzte (ZÄPrO)
📋 Worum geht es?
In der Anfrage wird die Problematik angesprochen, dass Prüfungsteilnehmer, die in Deutschland durchgefallene Prüfungen im Ausland wiederholen, ihre Approbation in Hessen beantragen können. Es wird auf mögliche Regelungslücken hingewiesen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Prüfungsteilnehmer im medizinischen Bereich, insbesondere Ärzte und Zahnärzte, sowie die zuständigen Behörden in Hessen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der Anzahl der Fälle, in denen Personen, die in Deutschland durchgefallen sind, im Ausland die Prüfung bestanden haben und eine Approbation beantragt haben. Zudem wird nach Regelungslücken und der Überprüfung von Prüfungsunterlagen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung gibt an, dass nur sehr wenige Fälle bekannt sind, in denen Prüfungsteilnehmer im Ausland erfolgreich waren. Eine Statistik wird nicht geführt. Die Überprüfung der Prüfungsunterlagen erfolgt nicht, wenn das Studium im Ausland vollständig abgeschlossen wurde. Die Landesregierung sieht keine Regelungslücke.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Landesregierung hat auf die Fragen geantwortet und festgestellt, dass keine statistische Erfassung der Fälle erfolgt. Es wird darauf hingewiesen, dass die bundesrechtlichen Vorschriften EU-Recht umsetzen.