❓ Abschiebeflug nach Afghanistan im Juli 2021 - Teil II
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Saadet Sönmez (Die Linke) befasst sich mit einem Abschiebeflug nach Afghanistan im Juli 2021. Es werden verschiedene Fragen zur Situation der abgeschobenen Personen gestellt, insbesondere zu deren Beschäftigungsstatus, gesundheitlichen Bedingungen und den Prüfungen durch die Behörden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die abgeschobenen Personen, insbesondere aus Hessen, sowie die zuständigen Ausländerbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellerin fragt, ob die abgeschobenen Personen in einem Beschäftigungsverhältnis standen, ob Behinderungen oder Krankheiten vorlagen und wie die Behörden mit diesen Aspekten umgegangen sind.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die abgeschobenen Personen nicht in einem Beschäftigungsverhältnis standen, keine Personen mit Behinderungen oder attestierten Krankheiten abgeschoben wurden und dass es keine Selbstverletzungen oder Suizidversuche im Rahmen der Abschiebung gab.
⚡ Einordnung
Die Fragestellerin äußert Bedenken hinsichtlich der Abschiebepraxis und der Berücksichtigung von gesundheitlichen und sozialen Aspekten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesregierung keine Informationen über die Testungen des Begleitpersonals auf SARS-CoV-2 hat.