❓ Ungleichbehandlungen bei Entschädigungsleistungen im Falle der coronabedingten Quarantäneanordnung
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Ungleichbehandlung zwischen Beamten und Angestellten im Hinblick auf Entschädigungsleistungen während einer coronabedingten Quarantäne. Die Fragesteller hinterfragen die rechtlichen Grundlagen und die gesetzliche Regelung, die diese Ungleichbehandlung rechtfertigen soll.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Beamte und Angestellte im privat-rechtlichen Arbeitsverhältnis, die während einer Quarantäne Entschädigungsleistungen erhalten oder nicht erhalten.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach der rechtlichen Rechtfertigung der Ungleichbehandlung, ob diese gesetzmäßig ist, ob es gerichtliche Verfahren gibt und nach dem Mehrwert eines Beschlusses der Gesundheitsministerkonferenz.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung erklärt, dass Beamte aufgrund des Alimentationsprinzips im Quarantänefall nicht unter die Regelung des IfSG fallen und deshalb keine Entschädigung erhalten. Es sind keine gerichtlichen Verfahren gegen die Ungleichbehandlung bekannt.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass die Ungleichbehandlung verfassungsrechtlich problematisch ist. Die Landesregierung verweist auf das Alimentationsprinzip und die Regelungen des IfSG, ohne dass eine Differenzierung zwischen Beamten und Nicht-Beamten im Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz erkennbar ist.