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HessenKleine Anfrage

❓ Ausschluss der U3L-Teilnehmer an der Goethe-Universität Frankfurt

19. Oktober 2021Dokument 20/6554 · WP 20Hessen
Rolf Kahnt
U3LGoethe-UniversitätZugangsbeschränkungenCorona-PandemieSeniorenbildung
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Rolf Kahnt thematisiert den Ausschluss von Teilnehmern der Universität des dritten Lebensalters (U3L) an der Goethe-Universität Frankfurt aufgrund von coronabedingten Zugangsbeschränkungen. Die Anfrage stellt Fragen zur Anzahl der Teilnehmer, den Gründen für den Ausschluss und den Möglichkeiten der Landesregierung, Präsenzvorlesungen für diese Gruppe zu ermöglichen.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Teilnehmer der U3L, insbesondere ältere Menschen, die an der Goethe-Universität Frankfurt an Bildungsangeboten teilnehmen möchten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage umfasst mehrere Fragen, darunter die Anzahl der U3L-Teilnehmer in den letzten zwei Jahren, die Gründe für den Ausschluss von Präsenzveranstaltungen und die Möglichkeiten der Landesregierung, den Zugang zu Präsenzvorlesungen zu ermöglichen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Antworten der Ministerin für Wissenschaft und Kunst erläutern, dass die U3L-Teilnehmer keine regulären Studierenden sind und daher unter andere Zugangsregelungen fallen. Die Universität hat den Zugang zu ihren Räumlichkeiten aufgrund der Corona-Richtlinien eingeschränkt. Es wurden keine spezifischen Zahlen zu den Teilnehmern der U3L bereitgestellt, da diese beim Verein erfragt werden müssen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten, dass die Zugangsbeschränkungen für U3L-Teilnehmer nicht im Einklang mit den Regelungen für regulär Studierende stehen. Die Ministerin erklärt, dass die Hochschule die Zugangsregelungen selbstständig festlegt und dass die U3L mit Unterstützung der Universität Lösungen für Präsenzveranstaltungen entwickelt hat.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6554, Wahlperiode 20, eingereicht 19. Oktober 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.