❓ Häftlinge mit unbekannter Identität in hessischen Justizvollzugsanstalten
📋 Worum geht es?
Die Anfrage thematisiert die Situation von Häftlingen mit unbekannter Identität in hessischen Justizvollzugsanstalten. Die Fragesteller erkundigen sich nach den Maßnahmen der Behörden zur Identitätsfeststellung und den rechtlichen Rahmenbedingungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Häftlinge mit unbekannter Identität, insbesondere die unter dem Namen 'Ella' bekannte Person sowie die zuständigen Justizbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach den Maßnahmen zur Identitätsfeststellung, den verfügbaren Verfahren, den Gründen für die Nichtanwendung bestimmter Verfahren und den rechtlichen Grundlagen für die Eintragung ins Bundeszentralregister.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass alle strafprozessualen Möglichkeiten zur Identitätsfeststellung ausgeschöpft werden. Es wird erklärt, dass die Staatsanwaltschaft keine Original-Vollmacht des Pflichtverteidigers anforderte und dass nur eine Person mit unbekannter Identität verurteilt wurde.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller vermuten, dass es in den letzten drei Jahren 15 Personen mit unbekannter Identität gab, was sich jedoch als Fehler herausstellte. Die Landesregierung verweist auf frühere Drucksachen zur Identitätsfeststellung und die rechtlichen Grundlagen, die in der Anfrage behandelt werden.