❓ Corona-Regelungen an hessischen Universitätskliniken
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Corona-Regelungen, die an den hessischen Universitätskliniken für Medizinstudenten gelten. Während die Universitätsklinik Frankfurt die 2G-Regelung anwendet, gilt in Marburg und Gießen die 3G-Regelung. Dies führt zu Diskussionen unter den Studierenden über die Angemessenheit dieser Regelungen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Medizinstudenten der hessischen Universitäten, insbesondere der Universitätskliniken Frankfurt, Marburg und Gießen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen, ob die Landesregierung die uneinheitlichen Regelungen für sinnvoll hält, welche Regelungen aktuell gelten, ob diese mit der Landesregierung abgestimmt wurden und ob Überlegungen bestehen, impfunwilligen Studierenden Alternativen anzubieten.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die uneinheitlichen Regelungen aufgrund der unterschiedlichen Infektionslagen an den Kliniken sinnvoll sind. Die 2G-Regelung in Frankfurt wurde mit dem Ministerium abgestimmt. Für die Lehrveranstaltungen an akademischen Lehrkrankenhäusern gelten die Regelungen des jeweiligen Hauses. Es gibt keine Überlegungen, impfunwilligen Studierenden den Besuch an anderen Kliniken zu ermöglichen.
⚡ Einordnung
Die Fragesteller kritisieren die unterschiedlichen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Ausbildung. Die Landesregierung betont, dass die Regelungen auf den individuellen Gegebenheiten der Kliniken basieren. Die Impfquote unter den Medizinstudierenden liegt bei über 95%, was die Maßnahmen zur Sicherheit der Patienten und Studierenden unterstützt.