❓ Dokument 20/6579
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage von Dr. Daniela Sommer thematisiert die stationsäquivalente Behandlung (StäB) in Hessen, die seit 2018 als neue Behandlungsform für psychisch kranke Menschen anerkannt ist. Es wird untersucht, wie die Landesregierung diese Form der Behandlung bewertet und welche Daten zur Inanspruchnahme vorliegen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind psychisch erkrankte Menschen in Hessen, die von der stationsäquivalenten Behandlung profitieren können, sowie die Kliniken und Krankenkassen, die diese Behandlungen anbieten und finanzieren.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Bewertung der StäB durch die Landesregierung, zur Anzahl der Betroffenen, zu den Vorteilen dieser Behandlungsform sowie zur Unterstützung des Ausbaus der StäB gestellt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung bewertet die StäB positiv, sieht jedoch eine heterogene Datenlage bezüglich der Inanspruchnahme. Seit 2018 haben die Krankenkassen etwa 350 Patienten behandelt. Es gibt keine festgelegte Prüfquote für StäB, und die Kostenübernahme wird in der Regel nicht abgelehnt, wenn die Anforderungen erfüllt sind.
⚡ Einordnung
Die Einführung der StäB wird als Fortschritt in der psychiatrischen Versorgung angesehen, da sie eine wohnortnahe Behandlung ermöglicht. Die Landesregierung unterstützt den Ausbau, sieht jedoch keine Möglichkeit zur finanziellen Förderung aufgrund bundesgesetzlicher Vorgaben.