❓ Ermittlungs- und Strafverfahren nach den Bestimmungen der §§ 95 und 96 AufenthG
📋 Worum geht es?
In dieser Anfrage wird untersucht, wie viele Fälle von Verdacht auf Straftaten gegen die Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes in Hessen seit 2015 bekannt wurden und welche Maßnahmen ergriffen wurden.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Nicht-EU-Staatsangehörige, die in Hessen leben oder eingereist sind, sowie die hessischen Strafverfolgungsbehörden.
🎯 Was wird gefragt?
Die zentrale Fragestellung umfasst die Anzahl der Fälle, in denen Verdacht auf Straftaten gemäß den §§ 95 und 96 AufenthG bestand, sowie die Ergebnisse der Ermittlungen und Verfahren.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main berichtete über die Anzahl der Ermittlungsverfahren und Anklagen in den Jahren 2015 bis 2020. Es wurden insgesamt mehrere Tausend Vorgänge erfasst, mit spezifischen Zahlen für Anklagen und Verurteilungen.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Dr. Dr. Rainer Rahn von der Alternative für Deutschland eingereicht. Die Antwort auf die Anfrage wurde am 3. Dezember 2021 gegeben. Es wurden keine spezifischen Zahlen zu den Fragen 8 und 9 bereitgestellt, da diese nicht erfasst wurden.