❓ Dokument 20/660
📋 Worum geht es?
In dieser Kleinen Anfrage wird die Software Hessendata thematisiert, die von der hessischen Polizei zur automatisierten Datenanalyse verwendet wird. Es wird untersucht, wie die Software Daten aus verschiedenen Quellen verknüpft und welche rechtlichen Rahmenbedingungen dabei gelten.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessische Polizei, die Bürgerinnen und Bürger in Hessen sowie Institutionen, die Daten an die Polizei übermitteln.
🎯 Was wird vorgeschlagen?
Es werden Fragen zur Nutzung von Hessendata, zu den rechtlichen Grundlagen und zu den Quellen der Daten gestellt. Insbesondere wird nach der Anzahl der Anordnungen und der Art der Datenabfragen gefragt.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Antworten der Regierung geben an, dass es fünf Anordnungen gemäß § 25a III HSOG gibt und dass die Software sowohl präventiv-polizeilich als auch zu strafprozessualen Zwecken genutzt wird. Die Daten stammen aus verschiedenen polizeilichen Datenbanken, jedoch nicht automatisiert aus sozialen Netzwerken.
⚡ Einordnung
Die Nutzung von Hessendata wirft Fragen zur Datensicherheit und zum Datenschutz auf. Kritiker befürchten eine zu starke Überwachung der Bürger, während die Polizei die Software als wichtiges Werkzeug zur Gefahrenabwehr ansieht.