❓ Hessendata - Teil II
📋 Worum geht es?
In der kleinen Anfrage wird die Software Hessendata der hessischen Polizei thematisiert, die Daten aus verschiedenen Quellen zur Analyse von Beziehungen und Zusammenhängen nutzt. Die Fragestellung umfasst die Speicherung von Daten und den Zugriff durch externe Dienstleister.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind die hessischen Sicherheitsbehörden, insbesondere die Polizei, sowie die Bürger, deren Daten analysiert werden.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragestellungen betreffen die Rolle bestimmter Softwarekomponenten, die Speicherdauer von Daten, den Zugriff durch externe Dienstleister sowie die Sicherheitsüberprüfungen dieser Mitarbeiter.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Software Hessendata keine Komponenten namens Raptor und Phoenix enthält. Die Daten werden gemäß den Löschfristen der Quellsysteme gespeichert. Externe Dienstleister haben keinen Zugriff auf die Daten, und Sicherheitsüberprüfungen der Mitarbeiter von Palantir verliefen ohne Beanstandung.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von Torsten Felstehausen von der Fraktion Die Linke eingereicht. Die Antworten der Landesregierung beinhalten spezifische Informationen zu den Sicherheitsmaßnahmen und den Zugriff auf die Daten. Es wird betont, dass die Datenanalyse zur Gefahrenabwehr dient und dass die Sicherheitsüberprüfungen der Palantir-Mitarbeiter positiv ausfielen.