❓ Normwidrige Verwendung von Elementen der Gendersprache in textbasierten Lehr- und Lernmitteln sowie der unterrichtsbezogenen Kommunikation
📋 Worum geht es?
Die Kleine Anfrage behandelt die Verwendung von Elementen der Gendersprache in Lehr- und Lernmitteln sowie der Kommunikation an hessischen Schulen. Die Fragesteller möchten wissen, wie die Landesregierung die Normen des Rates für deutsche Rechtschreibung in diesem Kontext bewertet und welche Regularien bestehen.
👥 Wer ist betroffen?
Betroffen sind Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie die hessischen Schulen und Bildungseinrichtungen.
🎯 Was wird gefragt?
Die Fragesteller fragen nach dem Stellenwert der Rechtschreibnormen, der Verbindlichkeit dieser Normen in der schulischen Praxis und der Bewertung gendersensibler Texte durch die Landesregierung.
🔎 Was wurde geantwortet?
Die Landesregierung antwortet, dass die Entscheidung über Regelungen im schriftsprachlichen Gebrauch dem Rat für deutsche Rechtschreibung obliegt. Bislang wurde kein Lehrwerk aufgrund nicht gendersensibler Sprache abgelehnt.
⚡ Einordnung
Die Anfrage wurde von der Fraktion der Alternative für Deutschland eingereicht. Es liegen keine Daten vor, die darauf hinweisen, dass Lehrwerke aufgrund gendersensibler Sprache nicht zugelassen wurden. Die Landesregierung unterstützt die Normen des Rates für deutsche Rechtschreibung.