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HessenKleine AnfrageAfD

❓ Verfolgung von "rechten" Straftaten

4. November 2021Dokument 20/6647 · WP 20Hessen
Dr. Dr. Rainer Rahn
rechte StraftatenStrafverfolgungHessenDiskrepanzGesetzgeber
Originaldokument (PDF)

📋 Worum geht es?

Die Kleine Anfrage von Dr. Dr. Rainer Rahn thematisiert die Wahrnehmung und Verfolgung von rechten Straftaten in Hessen. Sie hinterfragt, ob die Strafverfolgungsbehörden in den letzten fünf Jahren Fälle von vorsätzlicher Verschleppung oder Behinderung der Aufklärung solcher Straftaten festgestellt haben.

👥 Wer ist betroffen?

Betroffen sind die Strafverfolgungsbehörden in Hessen, die Landesregierung sowie die Opfer von rechten Straftaten.

🎯 Was wird gefragt?

Die Anfrage stellt mehrere Fragen zur Aufklärung und Verfolgung von rechten Straftaten in Hessen, insbesondere zur Kenntnis der Landesregierung über solche Fälle und zu ergriffenen Maßnahmen.

🔎 Was wurde geantwortet?

Die Landesregierung antwortet, dass es im Abfragezeitraum keine Ermittlungsverfahren oder Verurteilungen wegen absichtlicher Verschleppung von Ermittlungen gegeben hat. Die Staatsanwaltschaft und Polizei sind verpflichtet, Ermittlungen aufzunehmen, sobald Anhaltspunkte für strafrechtliches Verhalten vorliegen.

⚡ Einordnung

Die Fragesteller vermuten eine Diskrepanz zwischen der Intention des Gesetzgebers und der Realität der Strafverfolgung. Es wird darauf hingewiesen, dass die Berücksichtigung rassistischer und fremdenfeindlicher Beweggründe in der Strafzumessung gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat keine entsprechenden Sachverhalte gemeldet.

Quelle: Hessen, Dokument 20/6647, Wahlperiode 20, eingereicht 4. November 2021

Quelle im Parlamentssystem

Diese Zusammenfassung wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz erstellt und dient ausschließlich Informationszwecken. Für rechtsverbindliche Auskünfte konsultieren Sie bitte das Originaldokument.